Rechtsprechung
VG Koblenz, 11.12.2007 - 1 K 1399/07.KO |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beseitigung eines Lärmschutzwalls in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngrundstücks; Erfordernis der Beachtung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme; Zumutbare Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse; Ansehung von Festsetzungen in einem Bebauungsplan als ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Beseitigung des Lärmschutzwalls
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anwohner haben keinen Anspruch auf Beseitigung eines Lärmschutzwalls - Keine Beeinträchtigung der Wohnnutzung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 1 B 11327/06
Lärmschutzwall darf weitergebaut werden
Auszug aus VG Koblenz, 11.12.2007 - 1 K 1399/07
Insoweit hat das OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. November 2006, 1 B 11327/06 .OVG) ausgeführt, dass der Wall keine für das Wohnhaus N.-Straße der Kläger abriegelnde oder einmauernde Wirkung haben kann.Wie bereits in der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 10. November 2006 (1 B 11327/06 .OVG) festgestellt worden ist, hält der umstrittene Lärmschutzwall zum Wohnhaus der Kläger den Abstand ein, der gemäß § 8 Landesbauordnung - LBauO - bei Gebäuden oder mit diesen nach ihrer Wirkung vergleichbaren baulichen Anlagen zur Gewährleistung der Belichtung und Belüftung erforderlich ist.
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Koblenz, 11.12.2007 - 1 K 1399/07
Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. Januar 1999, NVwZ 1999, 879) entschieden, dass für eine Berufung auf das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme regelmäßig aus tatsächlichen Gründen kein Raum ist, wenn die Belange, deren Verletzung geltend gemacht wird, auch von nachbarschützenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfasst werden, denen die angegriffene Anlage entspricht. - BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?
Auszug aus VG Koblenz, 11.12.2007 - 1 K 1399/07
Diese Umstände, mögen sie auch für die Bebauung eines Grundstücks aus der subjektiven Sicht eines Bauherrn von Bedeutung gewesen sein, verleihen dem Nachbarn regelmäßig keine Abwehrrechte gegen die Errichtung von Gebäuden oder sonstigen Anlagen auf einem benachbarten Grundstück (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993, 4 C 5/93 ). - BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Koblenz, 11.12.2007 - 1 K 1399/07
Die Voraussetzungen des gewohnheitsrechtlich anerkannten Folgenbeseitigungsanspruches, der u.a. verlangt, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht des Betroffenen ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984, BVerwGE 69, 366), sind nicht gegeben.